Warum Ihr Wohnmobil bei ESV Schwenger versichern?

Gerne möchten wir Sie von unseren Leistungen und unserer Kompetenz in Wohnmobilversicherungen überzeugen:

Vorteile mit uns als Versicherungsspezialist für Wohnmobile

  • Einer der größten Wohnmobil-Versicherer

    Schon viele langjährige Kunden vertrauen auf unsere Leistungen im Spezialgebiet der Wohnmobilversicherungen. Gerne würden wir auch Sie zu unseren zufriedenen Kunden zählen.
  • Experten in Versicherungen

    Unsere Kompetenz ist, das abzusichern, was Ihnen wichtig ist. Dabei können wir auf über 30 Jahre lange Erfahrung in der Versicherungsbranche zurückgreifen.
  • Spezial-Rabatte

    Durch unsere Spezialisierung auf Wohnmobilversicherungen erzielen wir beste Konditionen, die wir Ihnen durch Spezial-Rabatte an Sie weitergeben.
  • Persönliche Beratung

    Wir unterstützen Sie bestmöglich bei Rückfragen zu Ihrem Vertrag, bei Erweiterungen und Änderungen sowie im Schadensfall.



Es gibt noch viele weitere Gründe Ihre Wohnmobilversicherung bei uns abzuschließen. Lassen Sie sich jetzt gleich ein unverbindliches Angebot erstellen und finden Sie Ihren Grund:

Vorteile unserer Wohnmobilversicherung

  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

    In der Voll- und Teilkaskoversicherung verzichtet der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (bis auf wenige Ausnahmen).
  • Glasschadenreparatur

    Bei Reparatur von Glasschäden verzichtet der Versicherer auf den Abzug der Selbstbeteiligung.
  • Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief)

    Der Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief) ist beitragsfrei in der Vollkaskoversicherung enthalten. Die Leistungen des Schutzbriefes gelten in Europa, den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres (z. B. Marokko und Tunesien) sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira. Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von 6 Monaten.
  • Tierbiss inkl. Folgeschäden

    Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss verursacht werden, sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert. Diese Schäden, inkl. daraus resultierende Folgeschäden, sind bis zu einer Höhe von 2.000,- € mitversichert (Eine Erhöhung der Entschädigungsleistung auf 5.000,- € ist möglich*).
  • Fährrisiko

    Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die bei einem Transport auf einem Schiff dadurch entstehen, dass
    • das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder
    • das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder
    • das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil die Schiffsführung anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um das Schiff, die Passagiere oder die Ladung zu retten (Havarie Grosse). Darüber hinaus sind Aufwendungen für fremde Fahrzeuge in Höhe des auf Sie entfallenden Anteils mitversichert, wenn diese zur Rettung von Schiff und Ladung geopfert werden müssen, auch wenn das versicherte Fahrzeug nicht beschädigt wird (Havarieverteilung).
  • Verzicht auf Abzüge „neu für alt“

    Auf einen dem Alter und der Abnutzung des Fahrzeugs entsprechenden Abzug der Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird bei Beschädigung des Fahrzeuges verzichtet.
  • Geltungsbereich

    Versicherungsschutz besteht in Gesamteuropa im geographischen Sinne. Für Marokko, Tunesien und dem asiatischen Teil der Türkei kann der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und auch in der Voll- und Teilkaskoversicherung für Ihren Reisezeitraum beitragsfrei erweitert werden.
  • Auslandschadenschutz-Versicherung*

    Wir ersetzen Ihnen bei unverschuldeten Unfällen im Ausland Ihren Personen- und Sachschaden so, als ob der ausländische Unfallgegner bei uns Kfz-Haftpflichtversichert wäre. Ihren Schaden können Sie direkt über uns geltend machen und die Entschädigung erfolgt nach deutschem Recht. Bei der Auslandschadenschutz-Versicherung gibt es keine Selbstbeteiligung und ein Schaden führt nicht zur Rückstufung.
    NEU! Versichert sind auch Schäden, die Ihnen in Deutschland durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug entstehen.
  • Fahrerschutz-Unfall-Versicherung*

    Erleiden Sie als Fahrer Ihres Wohnmobiles einen Unfall, erhalten Sie Ihren Personenschaden bis zur Höhe von 8 Mio. € je Schadenfall von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt (z. B. auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kosten für eine Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbaumaßnahmen) – unabhängig davon, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht.



Es gibt noch viele weitere Gründe Ihre Wohnmobilversicherung bei uns abzuschließen. Lassen Sie sich jetzt gleich ein unverbindliches Angebot erstellen und finden Sie Ihren Grund:

*Diese und weitere Leistungen sind über das Leistungspaket Wohnmobil-Premium mitversichert.


Unsere Versicherungsgesellschaft: HDI Versicherung AGStand: 01.09.2013